Monday 24 July 2017

30 Aktienoptionen

Inhaltsverzeichnis Goldene Fallschirmzahlungen Behandlung von Abschnitt 83 (b) Wahlen. In diesem Urteil wird erörtert, ob beschränkte Vorräte, für die eine Sektion 83 (b) gewählt worden ist, als ausstehende Vorräte behandelt werden, um festzustellen, ob eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle nach § 280G Kodex vorliegt Die von den Aktionären gehalten werden, zu prüfen, ob der Aktionär eine disqualifizierte Person nach § 280G ist. 1) Bei der Feststellung, ob eine Kapitalgesellschaft eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle nach § 280G Abs. 2 Buchst. A Ziff. A Ziffer i des Internal Revenue Code erlitten hat, handelt es sich um unbesicherte Aktien von beschränkten Aktien, für die eine Wahl nach Section 83 ( B) als ausstehender Bestand behandelt worden ist 2) Bei der Ermittlung des Anteilsbesitzes eines Aktionärs zum Zwecke der Prüfung, ob der Anteilseigner eine disqualifizierte Person nach §§ 1.280G-1 QA-17 ​​der Einkommensteuerverordnung ist, werden nicht zurückgezahlt Aktien von eingeschränkten Aktien, für die eine Wahl nach Paragraph 83 (b) als ausstehender Aktienbesitz behandelt worden ist X und Corporation Y sind unabhängige öffentlich gehaltene Gesellschaften. Sowohl Corporation X als auch Corporation Y halten für ihre jeweiligen Mitarbeiter beschränkte Aktienpläne und Optionspläne ein. Unmittelbar vor dem im Folgenden beschriebenen Zusammenschluss, ohne Berücksichtigung von ausstehenden Optionen oder beschränkten Aktien, die Aktionäre der Corporation X eigenen Aktien mit einem fairen Marktwert von 105 x und die Aktionäre der Corporation Y eigenen Aktien mit einem fairen Marktwert von 105 x . Die Arbeitnehmer der Corporation X halten eine eingeschränkte Aktiengesellschaft X, die nicht wesentlich veräußert ist, aber in Bezug auf die Wahlen nach Paragraph 83 (b) vorgenommen wurden. Sie halten auch bestehende Optionen für den Erwerb von Aktien der Gesellschaft X. Der Marktwert dieser Aktien der Gesellschaft X ist eingeschränkt und die Aktien der Gesellschaft X, die diesen Optionen unterliegen, sind 3 x. Die Arbeitnehmer der Gesellschaft Y halten eine eingeschränkte Corporation Y-Aktie, die nicht wesentlich verstreut ist, aber in Bezug auf die Wahlen nach Paragraph 83 (b) vorgenommen wurden. Sie halten auch bestehende Optionen für den Erwerb von Aktien der Gesellschaft Y. Der Marktwert dieser Aktien der Gesellschaft Y ist eingeschränkt und die Aktien der Gesellschaft Y unterliegen diesen Optionen 2 x. Bestimmte Mitarbeiter der Gesell - schaft X und der Gesell - schaft Y halten auch eingeschränkte Vorräte, die nicht wesentlich ver - wendet werden, hinsichtlich derer keine Wäh - lung nach Paragraph 83 (b) getätigt wurde und Optionen für den Erwerb von im Wesentlichen nicht gezahlten Aktien bestehen. Am 20. Februar 2005 geht die Corporation X in die Corporation Y über, die Corporation Y als überlebender Konzern. In der Fusion erhalten die Aktionäre der Corporation X Aktien der Gesellschaft Y im Austausch für ihre Aktien der Gesellschaft X. Die Inhaber der nicht gesperrten beschränkten Aktien der Gesellschaft X erhalten eine nicht veranlagte eingeschränkte Aktiengesellschaft der Gesellschaft Y im Austausch für ihre nicht veranlagten beschränkten Aktien der Gesellschaft X. Die Inhaber von Optionen für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft X erhalten Optionen für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft Y als Gegenleistung für ihre Optionen zum Erwerb der Aktien der Gesellschaft X. Nach der Fusion wird bei der Ausübung aller ausstehenden Optionen die Aktien der Gesellschaft Y (unverfallbar oder unverfallbar) ausgegeben. § 83 Buchstabe a sieht vor, dass der Überschuss des beizulegenden Zeitwerts der im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen übertragenen Vermögenswerte über den für die Immobilie gezahlten Betrag (falls vorhanden) in das Bruttoeinkommen der Person, die die Dienstleistungen erbringt, in der ersten enthalten ist In dem die Rechte der Person, die das wirtschaftliche Interesse an diesem Vermögen hat, übertragbar sind oder kein wesentliches Verzugsrisiko besteht, je nachdem, was früher eintritt. Gemäß § 83 Buchstabe b kann jede Person, die Dienstleistungen erbringt, in Verbindung mit der Übertragung des Vermögens in das Bruttoeinkommen für das steuerpflichtige Jahr, in dem die Vermögensübertragung erfolgt, den Über - schuss ihres beizulegenden Zeitwerts zum Zeitpunkt der Übertragung (ohne Rücksicht darauf bestimmt Einschränkungen) über den Betrag (falls vorhanden) für die Immobilie bezahlt. Abschnitt 1.83-1 Buchstabe a sieht vor, dass ein Vermögensgegenstand, der im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch den Arbeitnehmer an einen Arbeitnehmer übertragen wird, erst dann besteuert wird, wenn der Arbeitnehmer eine wirtschaftliche Beteiligung an diesem Vermögen erwirbt und er in den wesentlichen Bereichen unverfallbar geworden ist (wie in Abschnitt 1.83 definiert -3 (b)) in einem solchen Mitarbeiter. Bis zum Erlöschen der Vermögensgegenstände wird der Veräußerer als Eigentümer dieses Vermögens angesehen, und alle Einkünfte aus dem Vermögen des Arbeitnehmers werden in das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers als zusätzlicher Ausgleich für das steuerpflichtige Jahr, in dem diese Einkünfte eingegangen sind, einbezogen . Abschnitt 1.83-3 (b) sieht vor, dass das Eigentum im Wesentlichen unverfallbar ist, wenn es einem erheblichen Verzugsrisiko unterliegt und nicht übertragbar ist. Abschnitt 1.83-2 Buchstabe a sieht vor, dass der Arbeitnehmer, der die Dienstleistungen erbringt, beschließen kann, in den Bruttoeinkommen nach § 83 b) als Entschädigung für Dienstleistungen die Überschreitung des beizulegenden Zeitwertes der Immobilie zu berücksichtigen (Ohne Rücksicht auf etwaige Stornobeschränkungen) über den für diese Immobilie gezahlten Betrag (falls vorhanden). Wenn diese Wahl getroffen wird, gelten die wesentlichen Ausübungsregeln des Sektors 83 (a) und die darin enthaltenen Regelungen nicht. Somit ist die Eigenschaft, in der diese Wahl getroffen wird, in der Höhe des Bruttoeinkommens zum Zeitpunkt der Übertragung inbegriffen, und keine Entschädigung wird in das Bruttoeinkommen einbezogen, wenn diese Eigenschaft im Wesentlichen verstreicht wird. In Rev. Rul. 83-22, 1983-1 C. B. 17, ein Arbeitnehmer, der beschränkte Aktien erhielt eine Wahl nach Sektion 83 (b) und später verdient Dividenden auf dem beschränkten Bestand. Das Urteil sieht vor, dass die Regelungen nach § 83 b) die an einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen übertragenen Aktien behandeln, die im Wesentlichen nach dem Wahlrecht des Arbeitnehmers nach § 83 Buchstabe b) bestehen und der Arbeitnehmer als Eigentümer des Arbeitnehmers angesehen wird Stock. Dementsprechend gilt, dass eine Dividendenzahlung an den Arbeitnehmer, der eine Sektion 83 (b) gewählt hat, keine zusätzliche Entschädigung für den Arbeitnehmer ist, sondern behält seinen Charakter als Dividenden in den Händen des Arbeitnehmers. § 280G bestreitet einen Abzug für jede überschüssige Fallschirmzahlung. § 4999 bestimmt für den Empfänger einer überschüssigen Fallschirmzahlung eine nicht abzugsfähige 20-Prozent-Verbrauchsteuer im Sinne von § 280 G (b). Eine überschüssige Fallschirmzahlung ist in Sekt 280G (b) (1) als Betrag definiert, der dem Überschuss einer Fallschirmzahlung über dem Teil des disqualifizierten Einzelbetrags entspricht, der einer solchen Zahlung zugewiesen ist. § 280G (b) (2) (A) definiert eine Fallschirmzahlung als eine Zahlung in der Art der Entschädigung (oder zugunsten) einer disqualifizierten Person, wenn (i) diese Zahlung von einer Änderung des Eigentums an einer Die tatsächliche Kontrolle eines Unternehmens oder das Eigentum an einem wesentlichen Teil des Vermögens eines Unternehmens (eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle) und (ii) der gesamte Barwert der Zahlungen in der Art der Entschädigung, die unabdingbar sind Bei einer solchen Änderung gleich oder größer als ein Betrag ist, der gleich dem dreifachen der Grundmenge ist. Abschnitt 1.280G-1, QSs-27 und 29, gibt Anleitungen darüber, ob eine Kapitalgesellschaft eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle in einer Fusion erfahren hat. Abschnitt 1.280G-1, QA-27 (a) sieht vor, dass eine Änderung des Eigentums an einem Unternehmen zu dem Zeitpunkt erfolgt, an dem eine oder mehrere Personen als Gruppe (wie in QA-27 (b )), Erwirbt den Bestand an Aktien der Gesellschaft, die zusammen mit einer von dieser Person oder Gruppe gehaltenen Aktie mehr als 50 Prozent des gesamten Marktwerts oder der Gesamtstimmrechte der Aktien der Gesellschaft besitzen. § 1.280G-1, QA-27 (b), sieht vor, dass Personen nicht als Gruppe betrachtet werden, weil sie zum Erwerb oder zur eigenen Aktienbestände derselben Körperschaft zur selben Zeit oder als Folge davon kommen Gleichen öffentlichen Angebots. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Personen als Gruppe fungieren, wenn sie Eigentümer eines Unternehmens sind, das eine Fusion, Konsolidierung, Kauf oder Erwerb von Aktien oder einen ähnlichen Geschäftsvorfall mit dem Unternehmen eingeht. Abschnitt 1.280G-1, QA-27 (c), sieht vor, dass die Sekt 318 (a) für die Bestimmung der Bestände gilt. § 1.280G-1, QA-27 (c), sieht darüber hinaus vor, dass Aktien, die einer Freizügigkeitsoption zugrunde liegen, im Besitz einer Person sind, die die Freizügigkeitsverpflichtung besitzt (und die einer nicht gezahlten Option zugrunde liegende Aktie nicht im Besitz einer Person ist, Nicht gezahlte Option). Für die Zwecke des vorstehenden Satzes ist jedoch, wenn die Option für Aktien ausgeübt werden kann, die nicht wesentlich verausgabt werden (wie in Abschnitt 1.83-3 (b) und (j) definiert) die Aktien, die der Option zugrunde liegen, Person, die die Option hält. Abschnitt 1.280G-1, QA-29, sieht vor, dass eine Änderung des Eigentums an einem wesentlichen Teil eines Unternehmens8217s Vermögens an dem Tag auftritt, an dem eine Person oder mehr als eine Person als Gruppe fungiert (wie in QA-29 definiert (C)), erwirbt oder erworben hat (oder erworben hat während der 12-monatigen Periode, die am Tag des jüngsten Erwerbs durch diese Person oder Personen endet) Vermögenswerte der Gesellschaft mit einem Bruttomarktwert von insgesamt mindestens 1 Jahr, Drittel des gesamten Bruttomarktwertes aller Vermögenswerte des Unternehmens unmittelbar vor dem Erwerb oder Erwerb. Der Bruttomarktwert bezeichnet hierbei den Wert der Vermögenswerte des Unternehmens oder den Wert der veräußerten Vermögenswerte, ohne Rücksicht auf Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Vermögenswerten. Abschnitt 1.280G-1, QA-29 (b) (1) sieht vor, dass es keine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle nach QA-29 (a) gibt, wenn eine Übertragung an ein Unternehmen erfolgt, das von den Aktionären der Übertragung kontrolliert wird Unmittelbar nach der Übertragung, wie in QA-29 (b) vorgesehen. Abschnitt 1.280G-1, QA-29 (c) enthält die gleiche Sprache wie Sektion 1.280G-1, QA-27 (b), wenn Personen als Gruppe betrachtet werden sollen. Abschnitt 1.280G-1, QA-29 (d), bezieht sich auf QA-27 (c) für Zwecke der Bestimmung der Bestände. Für die Feststellung, wann eine Zahlung nach Art. 280 G Abs. 2 Buchst. B Abs. 2 Buchst. A Abs. 1 Buchst. B Abs. 2 Buchst. B Abs. 2 Buchst. B vorliegt, ist eine Wahl durch eine disqualifizierte Einzelperson vorgesehen Unter Ziffer 83 (b) in Bezug auf die übertragene Eigenschaft gilt nicht. Eine Zahlung in der Art der Entschädigung für die Zwecke dieser Bestimmung wird im Allgemeinen betrachtet (oder gemacht werden), wenn die Eigenschaft übertragen wird und wird im Wesentlichen in eine solche Person. Das Sekt 280G-Reglement schweigt jedoch, um festzustellen, ob beschränkte Aktien, die Gegenstand einer Wahl nach § 83 (b) sind, bei der Bestimmung, ob es eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle gegeben hat. Die Position in der Sektion 1.280G-1, QampA-12 (b) wurde zum Teil angenommen, da die Gesetzgebungsgeschichte sieht vor, dass alle Transfers von Eigentum zu Zwecken der goldenen Fallschirm Regeln zu bewerten sind. Siehe H. R. Conf. Nr. 98-861, 98. Cong. 2d Sess. Bei 851 (1984), 1984-3 C. B. (Vol. 2) 851 Gemeinsamer Ausschuss für Steuern, Allgemeine Erläuterung der Einnahmenvorschriften des Defizitreduktionsgesetzes von 1984. 98. Cong. 2d Sess. (1984) bei 203. Die Auszahlung von Zahlungen, die von einem Kontrollwechsel abhängen, stellt häufig einen erheblichen Nutzen für eine Person dar, ohne Rücksicht darauf, ob eine Wahl nach Abschnitt 83 Buchstabe b) erfolgt ist. Diese Bedenken bestehen jedoch nicht bei der Feststellung, ob eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle eingetreten ist. Die Regelungen des Sektors 280G haben allgemein objektive Regeln festgelegt, um festzustellen, ob eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle eingetreten ist. Gemäß §§ 1.280G-1, QA-27 (c) gilt eine Aktien, die einer Freizügigkeitsoption zugrunde liegt, als Eigentum der Person, die die Freizügigkeitsverpflichtung besitzt. Somit gelten die von den ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft X und den Mitarbeitern der Gesellschaft ausgegebenen erworbenen Aktien als ausstehend angesehen, um festzustellen, ob eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle eingetreten ist. Allerdings gelten die im Wesentlichen nicht gedeckten Aktien, die von den ehemaligen Mitarbeitern der Corporation X und den Mitarbeitern der Corporation Y gehalten werden, nicht als ausstehend, um festzustellen, ob eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle eingetreten ist. Bei der Bestimmung, ob eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle eingetreten ist, setzt Sect 1.280G-1, QA-27 (c) in der Regel eine expansive Regel für die Bestimmung der Aktien, die als Eigentum einer Person behandelt werden, behandelt werden Option im Besitz des Optionsinhabers. Dementsprechend sollte ein Mitarbeiter der Eigentümer von gesperrten Aktien der beschränkten Aktien in Betracht gezogen werden, für die eine Wahl unter Sekte 83 (b) ist zum Zwecke der Sekte 1.280G-1, QA-27, weil die Vorschriften unter Sekte 83 (b) zu behandeln gemacht Die an einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen übertragen wird, die im Wesentlichen nach dem Wahlrecht des Arbeitnehmers nach Paragraph 83 Buchstabe b) ausgeübt werden, und der Arbeitnehmer als Eigentümer der Aktien zu diesem Zweck angesehen wird. Ein eingeschränkter Bestand, für den eine Wahl nach Paragraph 83 (b) nicht erfolgt ist, gilt jedoch nicht als ausstehend, um festzustellen, ob eine Änderung des Eigentums oder der Kontrolle eingetreten ist. Infolgedessen werden die Gesellschafter der Corporation X und der Corporation Y zusammen mit den Arbeitnehmern, die die erworbenen Optionsrechte auf den Erwerb von Aktien und Aktien mit beschränktem Kapital halten, die einer Wahl nach Paragraph 83 (b) unterworfen wurden, als Gruppe behandelt Zu ihrem Erwerb von Aktien oder Vermögenswerten. Bei Anwendung der oben beschriebenen Regeln erwarben die X-Aktionäre der Corporation X die Aktien der Gesellschaft Y (108 x), die mehr als 50 Prozent des gesamten fairen Marktwerts der Aktien der Gesellschaft Y (215 x) unmittelbar nach der Fusion ausmachen. Somit gibt es eine Änderung der Kontrolle der Corporation Y unter der Sekte 1.280G-1, QA-27. In Bezug auf die Corporation X wurden sämtliche Vermögenswerte der Corporation X an die Corporation Y im Austausch für die Aktien der Corporation Y übertragen. Weil mehr als 50 Prozent des fairen Marktwertes der ausstehenden Aktien der Corporation Y im Besitz der ehemaligen Aktionäre der Corporation X (unmittelbar nach der Börse) ist, wird die Übertragung von Vermögenswerten an die Corporation Y nicht als eine Änderung des Eigentums an einer Wesentliche Teile der Vermögenswerte der Corporation X gemäß Section 1.280G-1, QA-29 (b) (1). Darüber hinaus gilt für die Bestimmung der Menge der Vorräte, die im Besitz eines Einzelnen nach sect1.280G-1, QA-17 ​​sind, dieselbe Regel wie oben beschrieben. Eine Person, die eingeschränkte Vorräte hält, für die eine Wahl nach Paragraph 83 (b) getroffen wurde, gilt als ausstehender Bestand nach §§ 1.280G-1, QA-17. 1) Bei der Bestimmung, ob ein Unternehmen eine Änderung der Besitz oder die Kontrolle unter Sekten 280G (b) erfahren hat, (2) (A) (i) des Internal Revenue Code, verfallbarer Aktien der beschränkten Aktien, für die eine Wahl unter Sekte 83 (b ) Wurde als ausstehender Bestand behandelt. 2) in der Höhe von Lager von einem Aktionär zum Zwecke der Prüfung gehalten zu bestimmen, ob der Aktionär eine disqualifizierte Person unter sect1.280G-1 ist, QA-17 ​​EStR, verfallbarer Aktien der beschränkten Aktien, für die eine Wahl unter Sekte 83 b) als ausstehender Bestand behandelt werden. ENTWURF VON INFORMATIONEN Die wichtigsten Autoren dieser Einnahmenentscheidung sind Erinn Madden und Jean Casey vom Büro der Abteilung CounselAssociate Chief Counsel (Steuerbefreiung und Regierungsentitäten). Jedoch nahmen andere Mitarbeiter des IRS und des Finanzministeriums an dessen Entwicklung teil. Für weitere Informationen zu diesem Umsatz Urteil an Frau Casey oder Frau Madden bei (202) 622-6030 (kein gebührenfreier Anruf).Tabelle Inhaltsbundesversicherungs Beiträge Act (FICA) Optionen und Entgeltumwandlung Übertragung auf Scheidung. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Diese Entscheidung schließt, dass nichtqualifizierte Aktienoptionen und nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütungen, die ein Arbeitnehmer einem Ehegattenvorfall auf eine Ehescheidung übertragen hat, dem Bundesversicherungsgesetz (FICA), dem Bundesgesetz über die Arbeitslosensteuer (FUTA) und dem Einkommensteuerabzug unterliegen Gleichen Umfang, als wenn der Arbeitnehmer behalten. Das Urteil enthält auch Berichtspflichten für die Lohnzahlungen. Mitteilung 2002-31 geändert. (1) Wie wirkt sich die Besteuerung nach dem Bundesversicherungsgesetz (FICA), dem Bundesgesetz über die Arbeitslosensteuer (FUTA) und der Erhebung der Einkommensteuer auf die Einkommensteuer auf Einkommensteuer aus (2) Was ist die angemessene Berichterstattung über Erträge und Erträge, die in Bezug auf nicht-statutarische Aktienoptionen und nichtqualifizierte aufgeschobene Vergütungen, die an einen ehemaligen Ehegattenvorfall an eine Ehescheidung übertragen wurden, anerkannt wurden? Sind die gleichen wie in Rev. Rul. 2002-22, 2002-1, C. B. 849, und werden hier zur Vereinfachung hier wiederhergestellt. Vor ihrer Scheidung im Jahr 2002 waren A und B verheiratete Personen mit Wohnsitz im Staat X, die die Einnahmen und Auszahlungen Methode der Rechnungslegung verwendet. A wird von der Firma Y verwendet. Vor der Scheidung erteilte Y im Rahmen der Entschädigung A 8217 eine nicht-statutarische Aktienoption an A. Die nicht-statutarischen Aktienoptionen hatten zu dem der A eingeräumten Zeit - punkt keinen leicht ermittelbaren Marktwert im Sinne des Abschnitts 1.83-7 (b) des Einkommensteuerrechts. Und somit wurde für die Optionen zum Zeitpunkt der Gewährung kein Betrag in das Bruttoeinkommen der A 8217 einbezogen. Y unterhält zwei unfundierte, aufgeschobene Vergütungspläne, unter denen A das Recht erhält, nach dem Arbeitsentgelt Zahlungen von Y zu erhalten. Im Rahmen eines der aufgeschobenen Vergütungspläne haben die Teilnehmer Anspruch auf Zahlungen auf der Grundlage des Saldos der Einzelabschlüsse, wie sie in Ziffer 31.3121 (v) (2) -1 (c) (1) (ii) der Beschäftigungssteuerordnung beschrieben sind. Durch die Zeit von A 8217s Scheidung von B. A hatte einen Kontostand von 100 x nach diesem Plan. Unter dem zweiten aufgeschobenen Vergütungsplan, der von Y beibehalten wird. Teilnehmer sind berechtigt, einzelne Summen oder periodische Zahlungen nach der Trennung von der Dienstleistung auf einer Formel zu erhalten, die ihre Dienstjahre und Entschädigungsgeschichte mit Y widerspiegelt. Durch die Zeit von A 8217s Scheidung von B. A hatte das Recht, eine Einmalzahlung von 50 x im Rahmen des Plans nach A 8217s Beendigung der Beschäftigung mit Y zu erhalten. A 8217s vertragliche Rechte an den aufgeschobenen Vergütungsleistungen im Rahmen dieser Pläne waren nicht abhängig von A 8217s Leistung der zukünftigen Dienstleistungen für Y. Nach dem Recht des Staates X. Aktienoptionen und unfundierten aufgeschobenen Ausgleichsansprüchen, die ein Ehegatte während der Ehe erwirbt, sind Ehegüter, die einer gerechten Teilung der Ehegatten im Falle einer Scheidung unterliegen. Gemäß der in ihr Scheidungsurteil übernommenen Wohnsiedlung wurde A auf B (1) ein Drittel der nicht ausgegebenen Aktienoptionen, die an A von Y ausgegeben wurden, übertragen. (2) das Recht, auf der Grundlage des Kontostandes auf der Grundlage von 75 x des A 8217-Kontostandes im Rahmen des Planes zum Zeitpunkt der Ehescheidung aufgeschobene Ausgleichszahlungen von Y zu erhalten, und (3) das Recht auf eine einmalige Gesamtsumme von 25 Jahren X von Y unter dem anderen aufgeschobenen Vergütungsplan nach A 8217s Beendigung der Beschäftigung mit Y. Im Jahr 2006 übt B alle übertragenen Aktienoptionen aus und erhält Y-Aktien mit einem Marktwert, der über dem Ausübungspreis der Optionen liegt. Im Jahr 2011 beendet A die Beschäftigung mit Y. Und B erhält eine Einzelsumme von 150 x aus dem Kontostand und eine Einmalzahlung in Höhe von 25 x aus dem anderen abgegrenzten Vergütungsplan. RECHT UND ANALYSE Rev. Rul. 2002-22 Schlussfolgerungen, dass ein Steuerpflichtiger, der Interessen an nicht-statutarischen Aktienoptionen und nichtqualifizierte verzögerte Entschädigung an den Steuerpflichtigen8217s ehemaligen Ehegatten Vorfall zur Scheidung übertragen, ist nicht verpflichtet, einen Betrag in das Bruttoeinkommen bei der Übertragung enthalten. Das Urteil schließt auch, dass der ehemalige Ehegatte anstelle des Steuerpflichtigen verpflichtet ist, einen Bruttoeinkommensbetrag einzubeziehen, wenn der ehemalige Ehegatte die Aktienoptionen ausübt oder wenn die aufgeschobene Vergütung bezahlt oder dem ehemaligen Ehegatten zur Verfügung gestellt wird. FICA-Löhne Die Sektionen 3101 und 3111 erheben FICA-Steuern auf 8220wages8221, wie dieser Begriff in Abschnitt 3121 (a) definiert ist. FICA-Steuern bestehen aus der Alters-, Hinterlassenen - und Invalidenversicherung (Sozialversicherungssteuer) und der Krankenversicherungssteuer (Medicare-Steuer). Diese Steuern werden sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer auferlegt. § 3101 (a) und 3101 (b) stellen die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungssteuer bzw. der Medicare-Steuer auf. § 3111 a) und b) stellen die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungssteuer bzw. der Medicare-Steuer auf. § 3102 (a) sieht vor, dass der Arbeitnehmeranteil der FICA-Steuern vom Arbeitgeber des Steuerpflichtigen gesammelt werden muss, indem der Betrag der Steuer vom Lohn abgezogen wird. § 31.3102 (a) -1 (a) sieht vor, dass der Arbeitgeber die Steuer einzuziehen hat, ungeachtet dessen, dass die Löhne in etwas anderes als Geld gezahlt werden. § 3102 Buchst. B sieht vor, dass jeder Arbeitgeber, der die FICA-Arbeitnehmersteuer abziehen muss, für die Zahlung dieser Steuer haftbar ist und von den Ansprüchen und Forderungen einer Person für die Höhe der von diesem Arbeitgeber geleisteten Zahlungen entschädigt wird. Der Begriff 8220wages8221 ist in Sekt 3121 (a) für die Zwecke der FICA definiert als alle Vergütungen für die Beschäftigung, einschließlich des Barwertes aller Vergütungen (einschließlich Leistungen), die in einem anderen Medium als Bargeld gezahlt werden, mit bestimmten spezifischen Ausnahmen. § 3121 Buchstabe b definiert 8220 Arbeitslosigkeit8221 als jede Dienstleistung, gleich welcher Art, von einem Arbeitnehmer für die Person, die ihn beschäftigt, mit bestimmten spezifischen Ausnahmen. Ziffer 31.3121 (a) -1 (e) sieht vor, dass das Medium, in dem die Vergütung gezahlt wird, im Allgemeinen nicht wesentlich ist. Es kann in bar oder anders als in bar bezahlt werden. Die Vergütung, die in jedem anderen Medium als Bargeld gezahlt wird, wird auf der Grundlage des Marktwertes dieser Gegenstände zum Zeitpunkt der Zahlung berechnet. Nach Ziffer 3121 (v) (2) sind Beträge, die im Rahmen eines nicht qualifizierten, aufgeschobenen Vergütungsplans aufgeschoben werden, grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn die Leistungen erbracht werden, oder wenn später kein wesentliches Verzugsrisiko besteht. Soweit Leistungszahlungen im Rahmen eines nicht qualifizierten, aufgeschobenen Vergütungsplanes den auf FICA-Steuerbemessungen berücksich - tigten Beträgen zuzurechnen sind, werden die Leistungen nicht als FICA-Lohn behandelt. Soweit Leistungszahlungen auf einen abgegrenzten Betrag zurückzuführen sind, der nicht für FICA-steuerliche Zwecke berücksichtigt wurde, werden die Leistungszahlungen als FICA-Lohn behandelt. Siehe Ziffer 31.3121 (v) (2) -1 (d) (1) (ii). In der Social Security Amendments von 1983, Public Law Nr. 98-21, 1983-2 CB 309, Kongress fügte Sprache zu Sekte 3121 (a), dass nichts in der Einkommensteuer Quellensteuer, die einen Ausschluss von Löhnen für Einkommensteuerabzug bietet Dass ein ähnlicher Lohnausschluß für FICA-Zwecke erforderlich ist. Die Gesetzgebungsgeschichte im Zusammenhang mit dieser Bestimmung besagt, dass die Sozialversicherungssysteme, da das System der sozialen Sicherheit Ziele verfolgt, die sich wesentlich von dem Ziel unterscheiden, das den Einkommensteuerregelungen zugrunde liegt, nach Ansicht des Ausschusses nicht von der FICA-Steuer befreit sind Einen expliziten Steuerausschluss.8221 S. Rep. Nr. 23, 98. Cong. 1. Sess. Bei 42 (1983). Die Tatsache, dass Zahlungen in das Bruttoeinkommen einer anderen Person als eines Mitarbeiters einbezogen werden, entfernt nicht die Zahlungen von FICA-Löhnen. Siehe Rev. Rul. 71-116, 1971-1 C. B. 277, dass die Zahlungen der Löhne an einen Arbeitnehmer in einem gemeinschaftlichen Eigentumsstaat sind FICA Löhne, obwohl die Hälfte des Lohnes ist in das Bruttoeinkommen des nicht-Arbeitnehmer Ehegatten. Siehe auch Rev. Rul. 86-109, 1986-2 CB 196, wonach Zahlungen der Vergütung für Arbeitnehmer nach dem Tod eines Arbeitnehmers und im Kalenderjahr des Todes Lohn für FICA steuerliche Zwecke sind, obwohl die Beträge in dem Bruttoeinkommen von Der Empfänger und nicht der Arbeitnehmer. Rev. Rul. 2002-22 besagt, dass bei Ausübung einer nicht-statutarischen Aktienoption, die ein Nicht-Arbeitnehmer-Ehegatte nach der Ehescheidung erhalten hat, die vom Arbeitgeber an den nicht erwerbstätigen Ehegatten übertragene Immobilie denselben Charakter hat und in den Einkünften des nicht erwerbstätigen Ehegatten nach § 83 anerkannt ist (A) in dem Umfang, in dem das Eigentum in den Erträgen des Arbeitnehmer-Ehegatten, wenn die Option beibehalten und von dem Ehegatten ausgeübt worden wäre, enthalten wäre. Rev. Rul. 2002-22 führt weiter aus, dass die nicht qualifizierte aufgeschobene Entschädigung, deren Anspruch auf einen von dem nicht erwerbstätigen Ehegatten nach der Ehescheidung bezogenen Scheidungsurteil ergeht, gleichgestellt ist und in gleichem Maße in den Erträgen des nicht erwerbstätigen Ehegatten enthalten ist Da die Entschädigung in den Einkünften des Arbeitnehmer-Ehegatten enthalten wäre, wenn die Entschädigung gezahlt oder dem Arbeitnehmer-Ehegatten zur Verfügung gestellt worden wäre. Nichts in der Sekte 1041 betreffend Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten oder Scheidungsanspruch schließt Zahlungen an eine andere Person als Arbeitnehmer aus Lohn für die Zwecke der FICA aus. In Ermangelung einer besonderen Regelung, die diese Zahlungen aus den FICA-Löhnen ausschließen würde, behalten die Entschädigung, die bei Ausübung der Aktienoptionen durch den nicht erwerbstätigen Ehegatten und der aufgeschobenen Entschädigung des nicht erwerbstätigen Ehegatten entsteht, seinen Charakter als Löhne des Arbeitnehmers Ehepartner für Zwecke der FICA. Die Zahlung einer solchen Vergütung unterliegt der FICA in demselben Umfang, wie wenn sie an den Ehegatten gezahlt wird. Zur gleichen Zeit, dass der Dienst veröffentlicht Rev. Rul. 2002-22 veröffentlichte sie auch die Bekanntmachung 2002-31, 2002-1 CB 908, in der eine vorgeschlagene Einkommensregelung zur Anwendung der FICA-, FUTA - und Einkommensteuerbefreiung sowie die Berichterstattung über Einkommen und Löhne in Bezug auf nicht-statutarische Aktienoptionen enthalten waren Und nichtqualifizierte aufgeschobene Vergütungen, die auf einen Ehegattenvorfall, der einer Scheidung unterliegt, übertragen wurden (wie in den obigen Tatsachen beschrieben), und erbat Kommentare zu dem Vorschlag. Im Allgemeinen enthielt das vorgeschlagene Urteil die Schlussfolgerung, dass die Ausübung der Optionen und die nicht qualifizierte aufgeschobene Vergütung in dem Maße, in dem sie vom Arbeitnehmer zurückgehalten worden sind, den Steuern von FICA und FUTA unterliegt und dass die Einkünfte vom nicht erwerbsfähigen Ehegatten anerkannt werden Im Hinblick auf die Ausübung der Optionen und Ausschüttungen von nicht qualifizierter aufgeschobener Vergütung sind Löhne für Zwecke der Einkommensteuerabzug. Das vorgeschlagene Urteil kam auch zu dem Schluss, dass alle Mitarbeiter FICA Steuern und Einkommensteuerabzug für die Ausübung der Optionen oder die Verteilung der nicht qualifizierte verzögerte Entschädigung von den Zahlungen an den nicht-Arbeitnehmer Ehepartner abgezogen werden würde. Dementsprechend unterliegt die dem früheren Ehegatten gezahlte oder zur Verfügung gestellte nichtqualifizierte aufgeschobene Entschädigung den Bestimmungen des Sektors 3121 einschließlich Sekt 3121 (v) (2) und den darin enthaltenen Regelungen, um festzustellen, wann und ob die FICA-Steuer anwendbar ist. Sofern der Betrag, der zurückgestellt worden ist, zuvor für FICA-Zwecke berücksichtigt worden ist, würde die Verteilung an den ehemaligen Ehegatten des Erlöses aus dem Bilanzplan nicht als Lohn für FICA-steuerliche Zwecke behandelt werden. In dem Maße, in dem der Betrag aufgeschoben wurde, wurde bisher nicht für FICA-steuerliche Zwecke berücksichtigt, die Verteilung an den ehemaligen Ehegatten der Erträge aus dem Kontostand Plan wäre der Lohn des Arbeitnehmers für FICA steuerliche Zwecke. Ebenso ergibt sich aus der Ausübung einer nicht-statutarischen Aktienoption gemäß Ziff. 3121 und den darin enthaltenen Regelungen ein FICA-Lohn des Arbeitnehmers insoweit, als der beizulegende Zeitwert der im Rahmen der Ausübung der Option erhaltenen Aktien den Optionsausübungspreis übersteigt . Soweit die ausgeschütteten Zahlungen FICA-Lohn sind, wird die Mitarbeiter-FICA-Steuer von der Zahlung an den Erwerber abgezogen. Der Betrag, der im Bruttoeinkommen des Erwerbers inbegriffen ist, wird nicht durch eine von den Zahlungen (einschließlich der Übertragung von Vermögenswerten) auf den Erwerber einbehaltene FICA herabgesetzt. Siehe Rev. Rul. 86-109 und Rev. Rul. 71-116. Weil A der Leistungserbringer war und die Vergütung sich auf den Dienst A 8217 mit Y beschäftigt. Die Löhne, obwohl bezahlt B. Sind FICA - Löhne von A. Siehe Rev. Rul. 71-116. Da die Zahlungen Lohn für FICA Steuerzwecke sind, sind die Zahlungen von Y als Sozialversicherungslöhne und Medicare-Löhne auf einem Formular W-2, Lohn-und Steuererklärung berichtet. Ausgegeben an A. Und die Sozialversicherungssteuer einbehalten und Medicare Steuer einbehalten sind auch auf dem Formular W-2 bis A Bericht. Y kann die anderen in diesem Kalenderjahr an A gezahlten Löhne berücksichtigen, um festzustellen, ob diese Ausschüttungen von den Sozialversicherungslöhnen gemäß Abschnitt 3121 (a) (1), der maximalen Sozialversicherungsgrundlage, ausgenommen sind. Der Arbeitnehmer FICA Steuer für diese Löhne sollte von der Zahlung dieser Löhne abgezogen werden. Schließlich sollten diese Zahlungen nicht in Kasten 1, Löhne, Trinkgelder, sonstige Entschädigungen oder in Höhe des Betrags in Feld 2, einbehaltener Bundeseinkommensteuer, des Formulars W-2, das für diese Zahlungen an A erteilt wurde, berücksichtigt werden. Die FUTA-Besteuerungsvorschriften für nicht-statutarische Aktienoptionen und nicht qualifizierte Vergütungspläne ähneln den FICA-Bestimmungen, außer dass nur der Arbeitgeber die unter FUTA verhängte Steuer bezahlt. Siehe sectsect 3301, 3306 (b) und 3306 (r) (2) und die darin enthaltenen Vorschriften. Aufgrund der ähnlichen gesetzlichen Bestimmungen gilt die FUTA-Besteuerung gleichzeitig und in gleicher Weise wie die FICA. Soweit Lohnsteuern gelten, sind die Löhne FUTA-Löhne des Arbeitnehmers A. Vorbehaltlich der in § 3306 Buchst. B (1) enthaltenen Höchstlohngrundlage. Wie bei der FICA können die im Laufe des Kalenderjahres an den Arbeitnehmer gezahlten Löhne bei der Feststellung berücksichtigt werden, ob diese Beträge für die FUTA-Höchstarbeitsentgelte in Frage kommen. Einkommensteuerbefreiung Abschnitt 3402 (a), in Bezug auf Einkommensteuerbefreiung, erfordert in der Regel, dass jeder Arbeitgeber eine Zahlung von Löhnen zu leisten und zu verweigern, auf diese Löhne eine Steuer nach vorgegebenen Tabellen oder Berechnungsverfahren bestimmt. § 3401 (a) sieht vor, dass 8220wages8221 für Einkommensteuerverrechnungszwecke alle Vergütungen für Leistungen eines Arbeitnehmers für seinen Arbeitgeber einschließlich des Barwerts aller Vergütungen (einschließlich Leistungen), die in einem anderen Medium als Bargeld gezahlt werden, mit gewissen Ausnahmen, die nicht sachdienlich sind, bedeutet Zu diesem Urteil. Nach § 31.3402 (a) -1 (c) ist ein Arbeitgeber verpflichtet, die Steuer abzutreten und zurückzuhalten, wenn die Löhne in etwas anderem als Geld gezahlt werden (z. B. Löhne, die in Aktien oder Anleihen gezahlt werden) und über die Steuer zu zahlen In Geld. Wenn die Löhne in anderen Vermögensgegenständen als Geld gezahlt werden, sollte der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass der Betrag der zu entrichtenden Steuer zur Zahlung in Geld zur Verfügung steht. § 31 sieht vor, dass der Betrag, der von den Einkünften als Einkommensteuer zurückbehalten wird, dem 8220 Empfänger des Einkommens8221 als Gutschrift gegen die Einkommensteuer, die durch Untertitel A auferlegt wird, erlaubt wird. Abschnitt 1.31-1 (a) der Einkommensteuerbestimmungen sieht vor, dass der 8220 Empfänger Des Einkommens8221 für die Zwecke der Sekt 31 Kredit ist die Person, die Einkommenssteuern auf die Löhne unterliegt, von denen die Steuer einbehalten wurde. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter Ehegatte und nicht erwerbstätigen Ehegatten Wohnsitz in einem gemeinschaftlichen Eigentum Staat und Datei separate Einkommensteuererklärungen, jede Berichterstattung für Einkommensteuer Zwecke der Hälfte des Lohnes der Arbeitnehmer Ehegatte erhalten, hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte Der für die an der Quelle einbehaltene Steuer für die Löhne. Da die nach der Ehescheidung übertragenen Ausgleichszinsen nach Maßgabe der Ehescheidung im Rahmen der Ehescheidung in gleichem Maße steuerpflichtig bleiben, wie wenn sie vom Ehegatten des Ehegatten einbehalten werden, werden die vom nicht erwerbsfähigen Ehegatten für die Ausübung der nicht rechtsfähigen Aktienoptionen anerkannten Einkünfte berücksichtigt Und die Ausschüttungen aus den nicht beglichenen Vergütungsplänen sind Entgelt für Beschäftigung und Löhne für Zwecke der Einkommensteuerbefreiung nach § 3402. Gemäß §§ 1.31 bis 1 Buchst. A sind die in Bezug auf diese Entschädigung erfassten Erträge brutto anzurechnen Einkommen des nicht erwerbstätigen Ehegatten, hat der nichtarbeitslose Ehegatte Anspruch auf die Gutschrift für die Einkommensteuer, die in Bezug auf diese Lohnzahlungen einbehalten wird. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Formular W-4, Employee8217s Withholding Allowance Certificate zu sammeln. Vom Ehegatten des Arbeitslosen, und sollte nicht auf einem Formular W-4, das von dem nicht ansässigen Ehegatten unterbreitet wurde, abgehoben werden. Arbeitgeber können die Entschädigung in den Einkommen des nicht erwerbstätigen Ehegatten als Zusatzlöhne einbeziehen und die pauschale Verrechnungsmethode auf zusätzliche Löhne in der Einkommensteuer auf diese Löhne anwenden. Der Abgeltungssatz für Zusatzlöhne beträgt derzeit 25 Prozent. Siehe Punkt 101 (c) (11) des Gesetzes über das Wirtschaftswachstum und Steuerentlastungsabkommen von 2001 (Pub L. Nr. 107-16), wonach der Pauschalabzug für Zusatzlöhne der dritte niedrigste Steuersatz ist Die gemäß Artikel 1 Buchstabe c des Zollkodex und Abschnitt 1 Buchstabe c Ziffer i Ziffer i Ziffer i Ziffer i Ziffer i Ziffer i des Kodex anwendbar sind Der nach Absatz 1 Buchstabe c) anwendbare Steuersatz beträgt 25%. Berichterstattung über Zahlungen Die Sektion 6051 verpflichtet die Arbeitnehmer, diese Zahlungen auf Formular W-2, Lohn - und Steuererklärung zu melden. Da der ehemalige Ehegatte kein Angestellter ist, gelten die Meldepflichten des Sektors 6051 nicht. § 6041 (a) und die dazugehörigen Regelungen verlangen im Allgemeinen, dass alle Personen, die im Rahmen einer solchen Geschäftstätigkeit eine Zahlung an Dritte leisten, bei der IRS eine Auskunft erteilen müssen, in der alle Zahlungen in Höhe von 600 oder mehr gemeldet werden In einem steuerpflichtigen Jahr die Miete, die Gehälter, die Löhne, die Prämien, die Annuitäten, die Entschädigungen, die Vergütungen, die Bezüge oder andere feste oder bestimmbare Gewinne, Gewinne und Einkünfte. In diesem Fall muss Y gemäß § 6041 (a) eine Auskunft geben, in der sowohl die Erträge B aus der Ausübung der nicht-statutarischen Aktienoptionen als auch die Zahlungen an B aus den aufgeschobenen Vergütungsplänen gemeldet werden. Gemäß § 316051-1 (a) (1) werden die Löhne eines Arbeitnehmers, der sozialversicherungspflichtig und der Medicare-Steuer unterliegt, in die entsprechenden Felder des Formulars W-2 einbezogen, die dem Arbeitnehmer ausgestellt wurden. Siehe auch Rev. Rul. 71-116. Da für die Ausgabe von Formular W-2 im Namen eines nicht erwerbstätigen Ehegatten keine Vorschrift vorgesehen ist, würden die bei der Ausübung der nicht-statutarischen Aktienoptionen realisierten Erträge dem nicht anspruchsberechtigten Ehegatten durch das Formular 1099-MISC, Sonstiges Ergebnis, mitgeteilt. Ausgegeben an den nicht erwerbstätigen Ehegatten in Feld 3, sonstige Einkünfte, wobei die in Feld 4 ausgewiesene Einkommensteuer einbehalten wird, Einkommensteuer einbehalten. Die Zahlungen an den nichtbezugsberechtigten Ehegatten B aus den nichtqualifizierten versicherten Entschädigungsplänen und den Quellensteuersatz würden auch von Y auf einem Formular 1099-MISC in Kasten 3 mit der in Kasten 4 einbehaltenen Einkommensteuer berichtet. Sozialversicherungslöhne, Sozialversicherungssteuer Einbehaltene Medicare-Löhne und Medicare-Steuern, die einbehalten werden, falls zutreffend, werden auf dem Mitarbeiter-Ehegatten-Formular W-2 gemeldet, wie oben beschrieben. Arbeitgeber meldeten die Einkommensteuer Abzug von Löhnen, die an den nicht beschäftigten Ehegatten auf Form 945, jährliche Rückkehr der einbehaltenen Einkommensteuer gezahlt wurden. Die Sozialversicherung und Medicare Steuer bezahlt in Bezug auf diese Löhne der Arbeitnehmer Ehegatte würde auf Form 941, Arbeitgeber8217s Quarterly Federal Steuererklärung gemeldet werden. FUTA Steuer in Bezug auf Löhne der Arbeitnehmer Ehegatte würde auf Form 940, Arbeitgeber8217s Annual Federal Arbeitslosigkeit (FUTA) Steuererklärung gemeldet werden. (1) Die Übertragung von Anteilen an nicht-statutarischen Aktienoptionen und in nicht qualifizierter aufgeschobener Entschädigung vom Arbeitnehmer-Ehegatten an den nicht-arbeitslosen Ehegattenvorfall auf eine Ehescheidung führt nicht zu einer Lohnauszahlung für FICA - und FUTA-Steuerzwecke. Die nicht-statutarischen Aktienoptionen unterliegen den FICA - und FUTA-Steuern zum Zeitpunkt der Ausübung durch den nicht erwerbstätigen Ehegatten im gleichen Umfang, als wenn die Optionen vom Ehegatten des Ehegatten beibehalten und vom Ehegatten ausgeübt wurden. Die nicht beglichene Entschädigung unterliegt weiterhin den Steuern und Abgaben von FICA und FUTA in demselben Umfang, in dem der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Entschädigung entsteht. In dem Ausmaß FICA und FUTA Besteuerung gelten, sind die Löhne die Löhne der Arbeitnehmer Ehegatte. Der Arbeitnehmeranteil der FICA-Steuern wird vom Lohn abgezogen, sobald die Löhne für die steuerlichen Zwecke der FICA berücksichtigt werden. Der Arbeitnehmeranteil der FICA-Steuern wird von der Zahlung an den nicht erwerbstätigen Ehegatten abgezogen. Die vom nicht erwerbsfähigen Ehegatten in Bezug auf die Ausübung der nicht-statutarischen Aktienoptionen erfassten Erträge sind nach § 3402 der Quellensteuer unterworfen. Die von den nichtqualifizierten aufgeschobenen Vergütungsplänen an den nicht erwerbstätigen Ehegatten ausgeschütteten Beträge unterliegen ebenfalls der Verjährung gemäß § 3402 Einbehalten werden, werden von den Zahlungen an den nicht erwerbstätigen Ehegatten abgezogen. Für die Ermittlung der Höhe des Einkommensteuerabzugs kann der Zusatzlohnsatz herangezogen werden. Gemäß Ziff. 31 hat der nicht erwerbstätige Ehegatte Anspruch auf die Gutschrift, die für die Einkommensteuer zulässig ist, die an der Quelle auf diesem Lohn einbehalten wird. (2) Die Sozialversicherungslöhne, Medicare-Löhne, einbehaltene Sozialversicherungssteuern und gegebenenfalls einbehaltene Medicare-Steuern sind auf einem Formular W-2 mit Name, Anschrift und Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers zu melden. Allerdings ist in den Feldern 1 und 2 des Mitarbeiters8217s Form W-2 in Bezug auf diese Zahlungen kein Betrag enthalten. Die Erträge in Bezug auf die Ausübung der nicht-statutarischen Aktienoptionen durch den nicht erwerbstätigen Ehegatten und die Ausschüttungen aus den nichtqualifizierten versicherten Entschädigungsplänen an den nicht anspruchsberechtigten Ehegatten sind in Feld 3 als sonstige Erträge auf einem Formular 1099-MISC mit Name, Anschrift und Adresse zu melden Sozialversicherungsnummer des nicht erwerbstätigen Ehegatten. Der Einkommensteuerabzug in Bezug auf diese Gehaltszahlungen ist in Kasten 4 einbehalten. Ein Einkommensteuerabzug für Zahlungen an den nicht erwerbstätigen Ehegatten ist in einem von Y eingereichten Formular 945 enthalten. Die Sozialversicherungssteuer und die Medicare-Steuer werden auf dem Formular 941 von Y 8217 berichtet, und die FUTA-Steuer wird auf dem Formular 940 von Y 8217 berichtet. WIRKSAMKEIT AUF ANDERE VERÖFFENTLICHTE ERZEUGNISSE Die Bekanntmachung 2002-31, 2002-1 CB 908 enthält eine vorgeschlagene Einkommensregelung, Anwendung von FICA, FUTA und Einkommensteuerbefreiung sowie Berichterstattung über Einkommen und Gehälter in Bezug auf nicht-statutarische Aktienoptionen und nichtqualifizierte aufgeschobene Vergütungen, die auf einen Ehegattenvorfall bei einer Scheidung übertragen wurden, und bat um Stellungnahme zu dem Vorschlag. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird das vorgeschlagene Urteil in der durch diese Einnahmenentscheidung revidierten Fassung angenommen. PROSPEKTIVE ANWENDUNG Dieses Einnahmenentscheidungsverfahren tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Für die Zeit vor dem Datum des Inkrafttretens kann sich der Arbeitgeber auf eine vernünftige, gutgläubige Auslegung einschließlich der Interpretationen in der vorgeschlagenen Einnahmenentscheidung in der Bekanntmachung 2002-31 und dieser Einnahmenentscheidung berufen. In Bezug auf die Entschädigung, die auf einen Ehegatten-Scheidungsscheid übergeht, wird das Versäumnis, eine nicht-statutarische Aktienoptionskompensation zu behandeln, oder die in einem nicht qualifizierten, aufgeschobenen Vergütungsplan abgegrenzten Beträge, die der FICA unterliegen, nicht als angemessen angesehen. ENTWURF VON INFORMATIONEN Der Hauptverantwortliche dieser Einnahmenentscheidung ist A. G. Kelley vom Büro der Abteilung CounselAssociate Chief Counsel (Steuerbefreite und Regierungsentitäten). Für weitere Informationen zu diesem Umsatz Urteil an Herrn Kelley an (202) 622-6040 (kein gebührenfreier Anruf) .30-Regelung für Aktienoptionen 30-Entscheidung auch von Aktienoptionen an Einkommen gilt, die nach der Abreise aus den Niederlanden Hoge Raad, 05-12-2011, CPG 1.101.873, BU8932 Uitvoeringsbesluit loonbelasting 1965 artikel 9, Uitvoeringsbesluit loonbelasting 1965 Artikel 9B 30-regeling Attorney General Van Ballegooien mit dem Gericht stimmt zu, dass die Einnahmen aus Aktienoptionen erhalten von X nach den Niederlanden verlassen fällt unter Die 30-Herrschaft. X, ein Amerikaner, hat für die Firma A in den Niederlanden gearbeitet und war für das 30-Urteil berechtigt. Während seines Arbeitsverhältnisses gewährte ihm sein Arbeitgeber bedingte Aktienoptionen, die sofort nach seiner Abreise aus den Niederlanden bedingungslos wurden. Im Jahr 2006 erhielt X Einkommen aus den Aktienoptionen nach dem Verlassen der Niederlande. Im Streit war, ob die 30-Regel für das Aktieneinkommen gilt. Generalstaatsanwalt Van Ballegooien stimmt dem Gericht zu, dass die Erträge aus Aktienoptionen, die X nach dem Verlassen der Niederlande erhalten hat, unter das 30-Urteil fallen. Die AG kam zu dem Schluss, dass die Laufzeit der 30 Regel nicht mit der Abkehr von den Niederlanden im Hinblick auf das geschlossene System des Ausführungsbeschlusses über die Gehaltsabgabe 1965 und die Fallgeschichte der 35- und 30-Urteile endet. Auf der Grundlage der 30-Urteile kam der Generalstaatsanwalt zu dem Schluss, dass die bedingten Optionen auch in diese Gründe fallen, da dies mit den Absichten des Arbeitgebers vereinbar ist. Die Begründung des Gerichts, dass die Erträge aus Optionsrechten dem Zeitraum zuzurechnen seien, in dem X in den Niederlanden beschäftigt gewesen sei, sei nach Ansicht des Generalstaatsanwalts nicht vorzuziehen, weil die Zuordnung zum Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer in den Niederlanden arbeite, zu einem anderen führen könne Einkünfte ausserhalb des Zeitraums, der ebenfalls unter das 30-Urteil fällt. Ein Ende der Anwendung des 30-Urteils kommt einmal und der Zeitraum der Förderfähigkeit ist eine Bedingung für die Einbringung eines Einkommens aus dem 30-Urteil, nach dem Attorney General. Nach Ablauf der Frist kann der eingehende Arbeitnehmer die Erstattung der nach dem Gehaltssteuersatzgesetz 1964 (alt) entstandenen extraterritorialen Kosten erhalten. Darüber hinaus betrachtete der Attorney General die entstehenden extraterritorialen Kosten nicht als Voraussetzung für die Eignung für das 30-Urteil, weil es einen festen Charakter hat. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der eingehende Arbeitnehmer nach dem Verlassen der Niederlande weitere extraterritoriale Kosten tätigt. Schließlich erklärte der Generalstaatsanwalt die Berechnungsmethode des 30-Urteils. Der Attorney General beriet das Oberste Gericht, den Rechtsbehelf des Staatssekretärs als unbegründet zu erklären. Share on social media Unser Berater


No comments:

Post a Comment